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Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Lappeasuando AG für Pauschalreisen und andere Individualreisen. Änderungen können nur schriftlich und mit Zustimmung beider Parteien vorgenommen werden. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseanbieter und -veranstalter

Definitionen
Pauschalreisen finden an den zur Verfügung gestellten Örtlichkeiten statt, jeweils mit oder ohne Aktivitäten, Transport, Unterkunft und/oder Imbiss. Als Kunde gilt diejenige Person – juristisch oder natürlich – die für die Zahlung der Reise haftet. DerAnbieter ist die Einrichtung, die Reise anbietet. Der Auftragswert ist der Preis für das gesamte Reisepaket oder das Total der Teilnehmer, welche bestellt haben multipliziert mit dem Paketpreis pro Person plus dem Preis für andere bestellte Dienstleistungen.

Aufträge
Bestellungen können mündlich oder schriftlich gemacht werden. Der Anbieter bestätigt deren Empfang wenn immer möglich schriftlich. Die Zimmerzuteilung  mit Name, speziellen Essenswünschen, Allergieangaben und Grössenangaben für Kleidung sollten dem Anbieter 14 Tage vor der Ankunft mitgeteilt werden.

Spezialwünsche während der Bestellung
Falls der Kunde Spezialwünsche betreffend bspw. Essen, Haustiere, etc. hat, müssen diese bei der Bestellung angegeben werden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde spezielle Sicherheitsvorkehrungen, Informationen über medizinische Versorgung oder Behandlung wünscht.

Wertgegenstände
Kunden, die Wertgegenstände mitführen und diese in Abstellräumen, Gepäckräumen oder im Tresor aufbewahren lassen möchten, müssen den Anbieter darüber informieren. Im Falle eines Diebstahls oder ähnliches wird der Anbieter nur für Entschädigungen haftbar, wenn der Anbieter zuvor in einer  schriftlichen Bestätigung die Verantwortung für den Gegenstand übernommen hat.

Annulation
Annulationen von Verträgen können nur in schriftlicher Form erfolgen. Wenn die Annulation bis 45 Tage vor Abreise erfolgt, wird der volle Betrag zurückerstattet. 45 – 30 Tage vor Abreise werden 75% zurückerstattet. 30 – 21 Tage vor Abreise  50%, und 21 – 5 Tage vor Abreise 25% des Totalbetrags. Für alle späteren Annulationen kann keine Rückerstattung mehr erfolgen. Dasselbe gilt für Nichterscheinen am Tag der Abreise.

Bezahlung
Der volle Kostenbetrag für die Pauschalreise muss bis spätestens 3 Wochen vor der Ankunft beglichen werden. Für Reservationen, die weniger als 3 Wochen vor Abreise erfolgt sind, müssen die Reisekosten sofort vollumfänglich beglichen werden. Aufwandsentschädigungen vor Ort müssen im Voraus oder bar bezahlt werden.

Vor Ort bestellte Extraleistungen müssen entweder bar oder mit Kreditkarte beglichen werden, bevor das Gelände/Anlage verlassen wird. Falls schriftlich eine Vereinbarung über Rechnungsstellung gemacht wurde, sollte die Rechnung ebenfalls spätestens 3 Wochen vor Ankunft beglichen werden. Rechnungen von Leistungen Dritter die über den Anbieter erfolgen werden mit einer Administrationsgebühr von 5% des Totalbetrags verrechnet. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist der Anbieter berechtigt, ab dem Zahlbarkeitsdatum Zinsen für zu spät überwiesene Beträge zu verrechnen, die sich nach dem aktuellen Schwedischen Referenzzinssatz plus Aufschlag von 8% richten.

Reservations- oder Preisänderungen
a) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen am Preis oder Programm vorzunehmen, falls unvorhersehbare Ereignisse dies begründen. Als solche gelten Taxänderungen, aussergewöhnliche Wettersituation und/oder Pistenverhältnisse, und unvorhersehbare Änderungen von Preislisten von Drittanbietern, welche der Anbieter unmöglich einkalkulieren konnte zum Zeitpunkt der Preisbekanntgabe.
b) Der Anbieter muss auf jeden Fall den Kunden so schnell wie möglich über die Zusatzkosten informieren.

Höhere Gewalt
Streik, Aussperrung, Grossbrände, Explosionen, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, substanzielle Beschränkungen der Lieferungen/Proviant und andere Umstände die ausser der Kontrolle des Anbieters liegen, ermächtigen diesen, die Übereinkunft ohne für Schäden zu haften zu annulieren.

Haftbarkeit für Eigentum / Schadensfälle
Der Anbieter ist nicht strikte haftbar auf Eigentum, welches im Hotelzimmern oder anderen Orten des Anbieters aufbewahrt werden. Sollte sich jedoch herausstellen, dass der Anbieter oder seine Angestellte fahrlässig oder nachlässig gehandelt haben oder sonst wie die Schuld am Verlust oder Schaden am Eigentum des Kunden tragen, haftet der Anbieter. Der Anbieter haftet ausserdem für Eigentum, das in geschlossenen Lagerräumen/Stauräumen aufbewahrt wird, ausser es handelt sich um Wertgegenstände von ausserordentlichem Wert (siehe Punkt 4). Der Kunde ist für Schäden, die er oder seine Mitreisenden dem Anbieter verursachen, haftbar.

Streitigkeiten
Um rechtliche Streitigkeiten oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit Sitzungen oder anderen Vorkommnissen zu belegen, steht die Disziplinarkammer des SUR für beide Parteien kostenlos zur Verfügung. Konzernmitglieder der SUR unterliegen den Entscheidungen der Disziplinarkammer.